Oft gestellte Fragen (FAQ) :
Entsprechen Ihre Produkte den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2002/95/EG (besser bekannt unter dem Namen RoHS) zur Begrenzung der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten?
Sind die von Ihnen für Ihre Produkte (Hochtemperaturkabel und Isolierschläuche) verwendeten Glas- bzw. Mineralfasern als gesundheitsgefährdend oder gar krebserregend eingestuft?


Entsprechen Ihre Produkte den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2002/95/EG (besser bekannt unter dem Namen RoHS) zur Begrenzung der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten?
Unsere Mitarbeiter haben die Zusammensetzung der von uns verwendeten Rohstoffe genauestens untersucht.
Zum heutigen Zeitpunkt verwendet OMERIN in seinen Produkten und seinen Herstellungsverfahren die in der Richtlinie aufgeführten Produkte nur noch innerhalb der zulässigen Grenzwerte.
Bescheinigungen in Bezug auf die RoHS-Konformität der Standardprodukte unseres Katalogs können direkt unter der Rubrik „Produkte“ dieser Homepage heruntergeladen werden.
Für Produkte, die nicht in unserem Katalog aufgeführt sind, sowie Produkte, deren Bescheinigung nicht Online abrufbar ist, bitten wir Sie, Kontakt zu Ihrem herkömmlichen Gesprächspartner aufzunehmen.


Sind die von Ihnen für Ihre Produkte (Hochtemperaturkabel und Isolierschläuche) verwendeten Glas- bzw. Mineralfasern als gesundheitsgefährdend oder gar krebserregend eingestuft?
Nein, bei den von OMERIN für die Herstellung seiner Produkte verwendeten Glas- bzw. Mineralfasern handelt es sich um Endlosfasern (Continuous Filament Glass Fibre) mit einem Durchmesser von in der Regel mindestens 9 Mikrometern. Diese Art von Fasern und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden in einer APFE Schrift vom Juli 2003 beschrieben (einsehbar über den nachstehenden Link „Mehr“).
Sie wirken nicht gesundheitsgefährdend, da der Durchmesser es den Fasern unmöglich macht, das Atemsystem anzugreifen und Lungenerkrankungen hervorzurufen. Sie können lediglich eine rein mechanische Reizung (Jucken) von Haut und Augen hervorrufen, in keinem Fall jedoch als allergische Reaktion erachtet werden. Der Juckreiz kann durch einfache gute Praxis industrieller Hygiene und das Tragen der passenden Persönlichen Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, usw.) auf ein Minimum reduziert werden.

Glas- bzw. Mineralfasern aus Endlosfasern sind nicht krebserregend, wie es die Anmerkung „R“ des Vorworts zum Anhang I der Verordnung vom 20. April 1994 unterstreicht, geändert durch die Verordnung vom 28. August 1998, Umsetzung der europäischen Richtlinie 97/69/EG der Kommission vom 5. Dezember 1997, 23. Abänderung der modifizierten Richtlinie 67/548/EWG.
Nur Glaswolle, Steinwolle und einige hochtemperaturbeständige Fasern können als bedenklich gelten. Sie werden nicht für die Herstellung unserer Produkte verwendet.

 
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